Allgemeine Anzeigenbedingungen der Konradin Mediengruppe

1. Anwendungsbereich, Abwehrklausel

1.1. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müssten. Abweichende, entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2. Ein Anzeigenvertrag im Sinne dieser Regelungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Werbeanzeigen oder sonstiger Werbemittel in Print- und Onlinemedien.

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind frei bleibend. Der Kunde ist an seinen Anzeigenauftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Eingang bei uns gebunden. Ergänzungen und Änderungen eines Anzeigenauftrags sind erst dann von uns angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind; die Ausführung des Anzeigenauftrags oder der Zugang einer Rechnung beim Kunden gelten als Bestätigung.

2.2. Soweit Werbeagenturen Anzeigenaufträge erteilen, kommt der Anzeigenvertrag mit der Werbeagentur zustande, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Soll ein Werbetreibender selbst Vertragspartner werden, muss er von der Werbeagentur vor Vertragsschluss ausdrücklich benannt werden. Wir können die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht verlangen.

3. Werbemittel, Anzeigenmuster

3.1. Der Kunde wird Werbemittel und -muster vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form entsprechend der von uns mitgeteilten technischen Vorgaben anliefern. Entsprechen Werbemittel bzw. -muster nicht diesen Vorgaben, können wir keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Schaltung übernehmen. Ist die Abweichung von unseren Vorgaben erkennbar, fordern wir vom Kunden unverzüglich Ersatz an.

3.2. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Vorlagen zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung erforderlich oder ratsam ist.

3.3. Wenn der Anzeigenvertrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder fehlerhafter Anlieferung von Mustern oder Werbemitteln nicht durchgeführt werden kann und wir keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen können, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung als Entschädigung zu bezahlen. Es bleibt dem Kun-den unbenommen, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4. Platzierungsangabe

Ist keine besondere Platzierung des Werbemittels vereinbart, können wir nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden die Platzierung vornehmen.

5. Entwürfe, Probeausdrucke

Entwürfe oder Probeausdrucke übersenden wir dem Kunden nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch. In diesem Fall bedarf die Ausführung des Anzeigenvertrags der Freigabe durch den Kunden in Textform innerhalb der von uns gesetzten Frist. Die Freigabe gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist Änderungswünsche mitteilt.

6. Zurückweisungsrecht

6.1. Wir können Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines mehrere Werbemittel umfassenden Anzeigenvertrags zurückweisen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass der Inhalt (einschließlich einer verlinkten Zielseite) gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet würde oder für uns aufgrund der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

Wir werden dem Kunden die Zurückweisung in Textform mitteilen und ihn zur Übermittlung eines geänderten Werbemittels auffordern. Entstehende Mehrkosten können wir dem Kunden in Rechnung stellen.

Geht dieser Ersatz nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Termins bei uns ein, können wir die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Schaltung der Anzeige nicht erfolgt.

6.2. Wir sind auch berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels vorübergehend zu unter-brechen, wenn ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Internetseite vorliegt, auf die das Werbemittel verweist. Dies gilt vor allem bei Abmahnung durch einen vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Wir werden den Kunden über die Unterbrechung informieren und ihn auffordern, rechts-widrige Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen.

6.3. Nimmt der Kunde nachträglich nicht vereinbarte Änderungen der Inhalte des Werbemittels vor, können wir die Schaltung des Werbemittels unterbrechen.

7. Stornierung, Aufwendungsersatz

7.1. Der Kunde kann den Anzeigenvertrag stornieren. Ist eine Frist für die Übersendung des Entwurfs des Werbemittels vom Kunden an uns bestimmt (Anzeigenschluss), muss uns die Stornierung vor Ablauf der Frist zugehen. Wir können bei Stornierungen Aufwendungsersatz in folgender Höhe verlangen:

  • bei einer Stornierung von weniger als 3 Monaten vor Anzeigenschluss beträgt der Aufwendungsersatz 30 Prozent des Preises;
  • bei einer Stornierung von weniger als 1 Monat vor Anzeigenschluss beträgt der Aufwendungsersatz 50 Prozent des Preises;
  • bei einer Stornierung nach Anzeigenschluss beträgt der Aufwendungsersatz 100 Prozent des Preises.

7.2. Storniert der Kunde einen Anzeigenvertrag über eine Daueranzeige (zwei oder mehr Anzeigen), können wir bei Stornierung vor Anzeigenschluss für die jeweils nächste Ausgabe der Publikation Aufwendungsersatz in Höhe von 70 Prozent des Preises berechnen. Für jede weitere beauftragte Anzeige können wir bis zu 50 Prozent des Preises berechnen.

7.3. In jedem Fall bleibt dem Kunden vorbehalten, uns keine oder geringere zu ersetzen-de Aufwendungen nachzuweisen.

8. Aufbewahrung

Auf ausdrückliche Anforderung in Textform übersenden wir überlassene Unterlagen und Muster innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung an den Kunden zu-rück. Sechs Wochen nach Erscheinen der Publikation endet unsere Aufbewahrungspflicht für überlassene Unterlagen und Muster.

9. Gewährleistung des Kunden

9.1. Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und es deutlich als Werbung erkennbar ist. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass das Werbemittel (einschließlich der Internetseiten, auf die verwiesen wird),

  • keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder gewerbliche Schutzrechte) verletzen;
  • nicht gegen sonstige gesetzliches Bestimmungen verstoßen (insbesondere wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen) und
  • keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Schadprogramme enthalten, die unser Netzwerk oder Hard- und Software einzelner Betreiber oder Internetnut-zer schädigen können.

9.2. Der Kunde überträgt uns sämtliche für die Durchführung des Anzeigenvertrags erforderlichen urheberrechtlichen und sonstigen Rechte.

9.3. Der Kunde wird uns von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die wegen Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Der Kunde wird uns mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten unterstützen.

10. Ansprüche bei Mängeln

10.1. Der Kunde hat das Werbemittel unverzüglich nach Erhalt bzw. der Schaltung zu prüfen. Entdeckte Mängel sind unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Kunde diese Obliegenheit, gilt die Anzeige als genehmigt.

10.2. Bei einem mangelhaften Werbemittel sind wir in dem Maße zur Nacherfüllung berechtigt, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.

10.3. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung des Werbemittels durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware oder durch Störung von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall oder sonstige, uns nicht zurechenbare technische Probleme, hervorgerufen wird. Dies gilt insbesondere auch bei einem Ausfall eines Servers oder eines von uns genutzten Ad-Servers.

11. Haftung

11.1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (insbesondere der Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Leistung) ist unsere Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

11.2. Als vertragstypisch, vorhersehbar gilt ein Schaden von bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.

11.3. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.

12. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, stellen wir die Rechnung für die Platzierung oder die Herstellung eines Werbemittels sofort, möglichst jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung des Werbemittels. Rechnungen sind innerhalb von einer Woche nach Zugang zur Zahlung hinterlegt.

Bei SEPA-Lastschrifteinzug werden wir die Belastung mindestens 8 Tage im Voraus ankündigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Erweiterungen des Anzeigenvertrags und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Die Schriftform wird auch eingehalten durch Telefax oder E-Mail.

13.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist an unserem Sitz. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

13.3. Sollte eine dieser Bestimmungen der Anzeigenbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

14. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 Abs. 1 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/odr finden.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: verbraucherschutz@konradin.de

Wir sind derzeit nicht bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.